Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.  Allgemeines
Gegenstand dieser AGB sind alle Ausbildungen, Kurse, Seminare, Workshops sowie Veranstaltungen (im Folgenden vereinfacht „Ausbildungen“ oder „Kurse“ genannt) der Firma Fatalogic Dragon OG.

Die Geltung der gegenständlichen AGB wird im jeweiligen Ausbildungsvertrag vereinbart. Fatalogic Dragon OG bietet auf Grundlage der AGB und des jeweils aktuellen Kursprogramms verschiedene Seminare, Yoga-Aus und Weiterbildungen an. Von den AGB abweichende Bedingungen und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

2. Anmeldung
Die Anmeldung für Ausbildungen, Kurse und Veranstaltungen der Fatalogic Dragon OG bzw. dessen Erwachsenenbildungsinstitutes PROJOG kann mittels E-Mail oder telefonisch erfolgen. Sofern zum gewünschten Termin noch ein Platz frei ist, bekommt der Kunde eine Reservierungsbestätigung per Email. Erst die Übermittlung der ausgefüllten Ausbildungsvereinbarung und die fristgerechte Bezahlung des Kursbeitrages durch den Kunden sichern verbindlich den Kursplatz.

 

Kontakt, Anmeldung und Information:
Website:       www.kinderyogaexpertin.at
E-Mail:         office@kinderyogaexpertin.at       Anfragen: anfrage@kinderyogaexpertin.at
Telefon:        0316 / 23 22 54 (Ausbildungsberatung, allgemeine Informationen, täglich: 08:00-17:00)
Telefon:        0664 / 42 04 897 (Verkauf, Buchhaltung)

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die jeweils gültigen Preise sind zusammen mit dem Ausbildungsangebot bzw. Kursprogramm auf der Internetseite www.institut-projog.at zu finden. Mit der Online-Veröffentlichung einer neuen Preisliste verliert die alte Preisliste automatisch ihre Gültigkeit. [Alle genannten Preise beinhalten 20 Prozent Mehrwertsteuer.] Die Berechtigung zur Teilnahme an der betreffenden Ausbildung entsteht durch vollständige Bezahlung des Kursbeitrages bzw. Erhalt der Teilzahlung vor dem jeweiligen Angebot auf das Konto (Fatalogic Dragon OG Fosselgasse 12 8010 Graz; IBAN: AT88 6000 0802 1027 4581)

 

4. Rücktritt und Stornierung
Eine Kündigung des Vertrages ist beidseitig möglich. Binnen einer Frist von zwei Werktagen ab dem Datum der Anmeldung kann der Kunde schriftlich (bzw. per Email), ohne Angabe von Gründen, von der Anmeldung zurücktreten, sofern die Ausbildung nicht bereits innerhalb der Rücktrittsfrist beginnt. Bei Stornierung nach Ablauf der Rücktrittsfrist bis 14 Tage vor Beginn, werden 20% des Kursbeitrages als Stornogebühr einbehalten. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Ausbildungsbeginn, werden 50% des Kursbeitrages als Stornogebühr verrechnet. Bei einem Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrages mehr. Gleiches gilt bei einem vorzeitigen Abbruch der Ausbildung durch den Teilnehmer. Die bereits bezahlten, über die Storno-Gebühr hinausgehenden Beiträge können innerhalb von 2 Jahren in Form einer Gutschrift bei allen Yoga-Ausbildungen der Firma Fatalogic Dragon OG eingelöst werden.

 

5. Absagen von Ausbildungen
Bei einer zu geringen Zahl an Anmeldungen oder aus anderen wichtigen Gründen (z.B. Krankheit des Ausbildungspersonals) behält sich Fatalogic Dragon OG das Recht vor, Kurse abzusagen. Im Falle von Terminänderungen können Kunden, welche den Kursbeitrag bereits bezahlt haben, die Ausbildung entweder beim nächstmöglichen Termin absolvieren oder den bezahlten Betrag auf eine andere Ausbildung zu übertragen. Auf Verlangen des Kunden wird der bereits bezahlte Betrag von Fatalogic Dragon OG rückerstattet.

 

6. Haftung
Fatalogic Dragon OG haftet im Rahmen von Ausbildungen nicht für Garderobe oder sonstige abhanden gekommene Gegenstände.

 

7. Datenschutzbestimmungen
Kundendaten werden gemäß den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO, siehe unten) behandelt.

 

8. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Für alle etwaigen Streitigkeiten aus Fatalogic Dragon OG Ausbildungsvereinbarungen bzw. -verträgen wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.